Organisation der Mieter im Rahmen des Mietshäuser Syndikats
Unsere Häuser werden Häuser in Gemeinschaftseigentum sein. Keine der Parteien besitzt Teile des Grundstückes, des Hauses oder der bewohnten Wohnung im Privateigentum. Der zu gründende „Stadtgut e.V.“ versteht sich als Teil eines Solidarzusammenschlusses der Mieter*innen und Wohnungssuchenden im Mietshausbereich. Er wird deshalb Mitglied im Mietshäuser Syndikat und verfolgt denselben Zweck wie dieses: selbstorganisierte und sozial gebundene Mietshausprojekte zu schaffen und zu unterstützen sowie das Recht auf Wohnraum für alle zu verwirklichen.
Zu diesem Zweck wird eine Haus-GmbH gegründet, die formal die Eigentümerin des Hauses oder die Erbpachtnehmerin ist. Der Hausverein „Stadtgut e.V.“ und das Mietshäuser Syndikat sind jeweils zur Hälfte Gesellschafterinnen der GmbH. Während der Verein nur durch Mieter*innen geformt wird und als Haupteigner alle Belange des Baus, der Mieten, des Wohnens usw. bestimmt, wacht das Syndikat ausschließlich per Veto darüber, dass der Hausverein nicht beschließt, das Haus gewinnbringend zu verkaufen. Es gibt damit innerhalb der Haus-GmbH zwei unterschiedliche Körperschaften mit unterschiedlichen Interessen, die sich gegenseitig kontrollieren. Das dient beim Mietshäuser Syndikat ausschließlich dem Zweck, eine Privatisierung nahezu unmöglich zu machen. Bei einem Verkauf müssten beide Anteilseigner zustimmen; das Mietshäuser Syndikat würde in diesem Fall von seinem Vetorecht Gebrauch machen. Zugleich ist der Verein „Stadtgut e.V“ Mitglied im Syndikat und somit einer großen Struktur angeschlossen, die sich wohnpolitisch positioniert und kollektive Wohnformen unterstützt.
Durch diese Organisationsform sind eigene finanzielle Kapazitäten der Mieter*innen keine Grundbedingung für das Wohnen im Haus. Vielmehr sollen ALG2-Empfänger*innen, alleinstehende Elternteile und Prekarisierte ebenso teilhaben können wie Menschen mit größerem ökonomischen Spielraum. Das Konzept des Mietshäuser Syndikats bietet dafür einen solidarischen Ansatz, der bundesweit hundertfach erprobt ist.
Neben der Suche nach staatlichen Fördermitteln (KfW, sozialer Wohnungsbau) und einem Bankkredit soll ein großer Teil des Investitionsaufwandes durch Nachrangdarlehen gedeckt werden. Diese werden uns durch Privatpersonen in unserem Umfeld gewährt und haben eine beschränkte Laufzeit von einigen Jahren. Abbezahlt werden diese Kredite durch die Mieteinnahmen der Haus-GmbH.
Potentielle Mieter
Für die vorgeschlagenen Bebauungsvarianten wurden bereits Gespräche mit potentiellen Nutzern geführt. Mehr zu den lokalen Akteuren, die Teil der Initiative sind, finden Sie hier.